Anforderungen an Warnmultiplikatoren

Zeichnung mit Symbol des Modularen Warnsystems und davon ausgehenden Pfeilen an verschiedene ans System angeschlossene Warnmittel wie Radio, Computer und Smartphone.

Warnmultiplikatoren sind über verschiedene Wege an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossen. Daraus ergeben sich verschiedene Anforderungen.

Einige Warnmultiplikatoren verfügen über eine menschliche Schnittstelle, die diese Warninformation entgegen nimmt, umsetzt und sendet. Der zunehmende Ausbau mit neuen Warnmultiplikatoren führt dazu, dass diese Schnittstelle immer häufiger technisch bedient wird. Aus der gesendeten Warnmeldung werden automatisch die Informationen in das System des Warnmultiplikators eingelesen, die für die Sendung eines Textes (z.B. Pager- Systeme, Agenturtexte) oder die Auslösung eines Warnmittels (z.B. Sirenen, Warn-Apps) erforderlich sind.

Technischer Standard: Das CAP-Protokoll

Das führt zu geänderten Anforderungen an die Textinhalte an sich und die Struktur der Daten einer Warnmeldung. Die Nutzung eines definierten Standards tritt damit immer weiter in den Vordergrund. Für die Warnung ist dieser im so genannten Common Alerting Protocol (CAP) definiert. Es handelt sich dabei um einen Nachrichtenstandard, in dem Informationen in festgelegten Feldern übermittelt werden und so von allen Empfängern unmissverständlich gelesen und verarbeitet werden können.

Hierdurch ist es möglich, dass ausgehend vom CAP-Datensatz, auch andere Datenformate generiert und an die Systeme der Warnmultiplikatoren versendet werden können. Die eingehenden Datensätze der Warnmeldung können dann schnell verarbeitet werden und erreichen so die Bevölkerung i.d.R. schon ca. 1 Minute nach Versendung durch MoWaS als Warnmeldung oder Wecksignal.

Auch technische Systeme wie z.B. die Warn-App NINA des BBK oder regionale Bevölkerungswarnsysteme stellen Adressaten dar, die Warnmeldungen über MoWaS erhalten und diese über eigene Strukturen und Verfahren an die Bevölkerung übermitteln.