Rundschreiben "Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Außenspiegeln" vom 10.12.2008

Nach Umsetzung der EG-Richtlinie 2007/38/EG in nationales Recht mit der 31. Verordnung zur Änderung der StVZO, vom 11.08.2008, müssen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t unter anderem mit Weitwinkel- und Anfahrspiegeln auf der Beifahrerseite ausgerüstet werden bzw. sein.