„Kritische Infrastruktur“in Vorgaben zur Notbetreuung

Derzeit ist zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie der Präsenzunterricht in Schulen weitgehend aus-gesetzt und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Zur Begründung eines Anspruches auf Notbetreuung wird vielfach auf bestimmte Tätigkeitsbereiche Bezug genommen.