Allgemeine Aufbauorganisation (AAO)

Ständige Organisationsform für die Aufgaben des täglichen Dienstes, in der die Zuständigkeitender hierarchische Aufbaudie Kommunikations- und Entscheidungswegefestgelegt sind. (Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 „Führung und Einsatz der Polizei”, 1.4.2.1).

Siehe auch