Zeitlich begrenzte Organisationsform für umfangreiche und komplexe Aufgaben, insbesondere Maßnahmen aus besonderen Anlässen, die im Rahmen der AAO nicht bewältigt werden können.
(Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 „Führung und Einsatz der Polizei” – Anlage 20, S. 135)
Anmerkung: vgl. → Führungsorganisation (Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 „Führung und Leitung im Einsatz“, Ziff. 3.2) → AAO.