Bedrohungslage, asymmetrische

Bedrohungslage, in der sich die Kontrahenten nicht mit gleichartigen Mitteln gegenüberstehen. Anmerkung: Der Begriff Asymmetrie bezieht sich auf die Tatsache, dass zunehmend → bewaffnete Konflikte zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Kontrahenten auftreten. Wesen dieser asymmetrischen Konflikte ist es, dass die Kontrahenten nicht mehr von der grundsätzlichen qualitativen Gleichartigkeit ausgehen, die Einhaltung best. völkerrechtlicher Regelungen sowie politischer Begrenzungen akzeptieren, sondern hinsichtlich Akteuren, Zweck, Ziele, Methoden, Raum und Zeit von einer Entgrenzung gesprochen werden kann. (vgl. Wörterbuch zur Sicherheitspolitik, 8. Aufl., 2012, S. 48 und 245 ff.).

Siehe auch