Betriebsschutz, baulicher

Bauliche Maßnahmen zum Schutz behördlicher lebens- und verteidigungswichtiger Anlagen und Einrichtungen vor Kriegseinwirkungen sowie zur Beseitigung oder Milderung derselben.Anmerkung: Unterbegriff zu → Bevölkerungsschutz, baulicher. Gemäß § 9 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) können die obersten Bundesbehörden jeweils für ihren Geschäftsbereich (d.h. den eigenen
funktionellen Behördenapparat) Regelungen für bauliche Schutzmaßnahmentreffen. Beispiele: Behördenschutzräume.

Siehe auch