Oberbegriff für den → vorbeugenden und → abwehrenden Brandschutz Anmerkung: Definition gem. DIN 14011:2010-06 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) Ziffer 3.6.1.1 Aufgabenbereich im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung und Rettung von Menschen bei → Großschadensereignissen oder → Katastrophen. Die Einheiten werden i.d.R. durch die kommunalen Feuerwehren gestellt. Der Aufgabenbereich wird durch den Bund für Zwecke des → Zivilschutzes ergänzt, um die Leistungsfähigkeit im Bereich der Löschwasserförderung zu erhöhen. Gemäß § 13 Abs. 1 ZSKG ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Aufgabenbereich Brandschutz.