Gefahrenabwehr, besondere (hier: Katastrophen- und Zivilschutz)

Summe staatlicher Maßnahmen im Katastrophen- und Zivilschutz zum Schutz der Bevölkerung. Anmerkung: Zusätzlich zu dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht, welches die Gefahrenabwehr im Allgemeinen definiert, bestehen eine Reihe weiterer Regelungen zur Abwehr von speziellen Gefahren. Diese beziehen sich beispielsweise auf:das Katastrophenschutzrecht (Länder)das Zivilschutzrecht (Bund)das Abfallrecht das Atomrechtdas Ausländerrechtdas Bauordnungsrechtdas Gewerberechtdas Immissionsschutzrecht das Versammlungsrecht.

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