die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung lie-genden ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens gilt.Anmerkung: Im Unterschied zur geschriebenen Rechtsordnung als Teil der → öffentlichen Sicherheit werden mit der öffentlichen Ordnung Sozialnormen geschützt, die aus Sitte und Moral einer Gesellschaft abgeleitet werden.