Verwaltungsstab

Besondere Organisationsform einer Behörde. Er ist keine ständige Einrichtung und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet.
Ein Verwaltungsstab eignet sich zur Aufgabenerledigung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf zwischen den Verwaltungseinheiten besteht. Dieses ist in Krisen und besonderen Lagen der Fall.Der Verwaltungsstab kann auch eingesetzt werden, wenn beispielsweise die koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Ämter/Behörden erforderlich ist,eine koordinierte und ämterübergreifende Information der Bevölkerung notwendig ist,eine Vielzahl von unterschiedlichen Informationen zu bewerten und auf dieser Grundlage abgestimmte Entscheidungen zu treffen sind.Er kann auch bei Ereignissen einberufen werden, bei denen Einsatzkräfte nicht erforderlich oder noch nicht tätig sind. Vgl. „Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ – organisatorischen Komponente (Verwaltungsstäbe – VwS)“ (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zum Bevölkerungsschutz, 08.07.2004) Anmerkung: alternativ wird der Verwaltungsstab auch als Krisenstab bezeichnet. Er steht als administrativ-organisatorische Komponente neben dem → Führungsstab bzw. der → Einsatzleitung als operativ-taktischer Komponente. → Bevölkerungsschutz in Städten und Gemeinden, 2014

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