Präsident Unger als Sachverständiger vor dem Innenausschuss

Meldung

Am 13.01. sprach Christoph Unger, Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), als Sachverständiger vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags zu Anfrage der FDP-Fraktion "Vorsorgestrukturen ausbauen - Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stärken" (BT-Drucksache 19/8541) sowie zu den Unter-richtungen auf BT-Drucksachen 19/9520 und 19/9521.

Unger bedankte sich zunächst für das gestiegene Interesse am Themenkomplex „Bevölkerungsschutz“. Der BBK-Präsident hob in seinem Eingangsstatement insbesondere drei Aspekte hervor:

1. Die aktuellen Bilder aus Australien führten eindrucksvoll die wachsende Bedeutung des Klimawandels auch für Aspekte des Bevölkerungsschutzes vor Augen. In diesem Zuge wies Unger auf die 2018 unter Mitwirkung des BBK erstellte Risikoanalyse mit dem Thema „Dürre“ hin. Damit sei es möglich, sich der Leistungsfähigkeit des Bevölkerungsschutzsystems – zumindest von Bundesseite – zu nähern. Um die Leistungsfähigkeit abschließend zu bewerten, müssten die Länder jedoch stärker – gegebenenfalls auch verpflichtend – in die Analyse miteinbezogen werden.

2. In Bezug auf die 2016 vom Kabinett in Auftrag gegebene Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) verdeutlichte Unger am Beispiel der Warnung der Bevölkerung die stetige Verpflichtung zur Modernisierung und Optimierung. So säßen Mitarbeiter des BBK in Einrichtungen der Luftwaffe, um gegebenenfalls vor Luftangriffen zu warnen. Dank modernster Sensorik sei es möglich, auch die Abschüsse von Raketen im Iran auf Ziele in der Region zu erkennen. Trotz wachsender Mittel im Haushalt 2020 für die Betreuung im Zivilschutz sei ein gesamtstaatliches oder gesamtgesellschaftliches Herangehen in dem Bereich dennoch nicht erkennbar. So gebe es zum Beispiel im Gesundheitsbereich eine Diskussion über den Abbau von Krankenhauskapazitäten, für den Zivilschutzfall bedürfte es aber ganz im Gegensatz zusätzlicher Ressourcen.

3. Was die ergänzende Ausstattung des Bundes nach § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) an die Länder für den Katastrophenschutz anbelangt, verwies Unger auf die laufende Beschaffung von 306 Löschgruppenfahrzeugen LF-KatS für den Katastrophenschutz. Diese Fahrzeuge werden sukzessive den Ländern streng nach aktuellem Soll/Ist-Vergleich zugewiesen. Für die im Dezember 2019 beim Beschaffungsamt in Auftrag gegebene Folgebeschaffung, die letztlich mehr als 300 weitere Fahrzeuge umfasst, äußerte Unger den Wunsch nach einem zügigeren Verfahren und führte nachdrücklich den zukünftigen Mittel-Bedarf für diese Aufgabenstellung vor Augen.

Darüber hinaus zeigten die Abgeordneten aller Fraktionen ein großes Interesse an den Themen einer möglichen Zentralstellenfunktion für das BBK und zur verfassungsrechtlichen Trennung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Zivil- und Katastrophenschutz.

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