Was ist die Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung von 2012?

Meldung

Im Zusammenhang mit der aktuellen COVID 19-Pandemie wird häufig die Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 erwähnt. Diese Risikoanalyse wurde vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages des Bundes zur Durchführung von Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz erarbeitet (§ 18 Absatz 1 Satz 1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes des Bundes (ZSKG).

Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene dient der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen.

Für die Durchführung der Risikoanalyse „Pandemie“ wurden 2011 ein Lenkungsausschuss der Bundesressorts (koordiniert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sowie ein Arbeitskreis von Geschäftsbereichsbehörden (koordiniert durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) eingerichtet. Der Lenkungsausschuss bestimmt die als bundesrelevant erachteten Ereignisse. Für diese erarbeitet der Arbeitskreis hypothetische Szenarien, die jedoch auf plausiblen und wissenschaftlich fundierten Annahmen basieren und anhand derer die Gefahren analysiert werden können. Die Szenarien stellen dementsprechend keine Prognose oder Vorhersage eines Ereignisses dar, sondern beschreiben einen möglichen fiktiven Ereignisverlauf eines denkbaren Extremereignisses (im internationalen Sprachgebrauch als „reasonable worst case“ bezeichnet).

Bei dem analysierten Pandemieszenario aus 2012 handelt es sich um ein solches hypothetisches Szenario, das einen hypothetischen Verlauf einer Pandemie in Deutschland beschreibt. Der damals modellierte Pandemie-Verlauf erfolgte durch die fachlich federführende Behörde, das Robert-Koch-Institut (RKI).

Der nationale Pandemieplan wurde in den letzten Jahren regelmäßig angepasst und auch nach Durchführung der Risikoanalyse 2012 weiter überarbeitet. Ob und welche Maßnahmen in den Ländern auf Grundlage der Risikoanalyse 2012 getroffen wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Die Fortschreibung, Übung und Bereitstellung der nötigen Ressourcen liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Behörde, jedes einzelnen Unternehmens, so z.B. auch vor allem der Unternehmen, die zu den Kritischen Infrastrukturen zählen.

Die Berichte zu den Risikoanalysen sind öffentlich und werden auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.