BBK erprobt die Alarmierung der Medizinischen Task Force
Meldung
Im Rahmen der Übung wurden die entsprechenden Meldewege zur Anforderung zwischen dem Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg geübt. Zusätzlich wurden landesintern die Einsatzkräfte der MTF 56 alarmiert. Aufgrund der anhaltenden COVID-19 Pandemie quittierten die Einsatzkräfte die Alarmierung ohne die Einsatzfahrzeuge tatsächlich zu besetzen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen künftig vor allem auf Ebene der Bundesländer zur Planung von Alarmierungsübungen genutzt werden.
Die Anforderung einer MTF erfolgt immer durch ein zwischen Bund und Ländern abgestimmte Vorgehensweise. Die Bundesländer können hierbei eine Anforderung direkt an ein anderes Bundesland oder über das Gemeinsame Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) an alle Bundesländer versenden.
Entsendet ein Bundesland Einsatzkräfte zur Unterstützung, obliegt die Alarmierung ausschließlich dem entsprechenden Bundesland. Das GMLZ wird immer über den Einsatz einer MTF informiert.
Die MTF ist eine bundesweit im Aufbau befindliche arztbesetzte sanitätsdienstlich taktische Einsatzabteilung mit Spezialfähigkeiten im Zivilschutz und der bundeslandübergreifenden Katastrophenhilfe des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Die Konzeptentwicklung und Bereitstellung der Ausstattung werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn geleistet.