Länderübergreifende Facharbeitsgruppe PSNV
– Austausch unter Corona-Bedingungen

Meldung

Am 30. Oktober lud das Referat Psychosoziales Krisenmanagement (PsychKM) des BBK zu einem Fachgespräch mit der Länderübergreifenden Facharbeitsgruppe Psychosoziale Notfallversorgung (LüFAG PSNV) ein. Damit das geplante Treffen nicht - wie im Frühjahr geschehen - erneut Corona-bedingt ausfallen musste, hatten sich alle Beteiligten kurzfristig auf eine virtuelle Variante geeinigt. Trotz dieser Kurzfristigkeit waren bei der Videokonferenz fast alle Landesbehörden für Inneres vertreten.

Schwerpunktthema war neben den Berichten aus den Ländern die Erfahrungen aus der Corona-Lage. Zudem wurde über die konstruktive Zusammenarbeit mit den vielfältigen Kooperationspartnern in den Ländern berichtet. Dazu gehören auch erste Kooperationen mit Opferbeauftragten für Betroffene von Terroranschlägen, die auf Landesebene derzeit neu eingerichtet werden.

Die Länderübergreifende Facharbeitsgruppe tagt zweimal jährlich. Jedes Bundesland, in den meisten Fällen Delegierte der Innenbehörden, sowie das BBK entsenden maximal zwei Mitglieder. Weitere Personen, die mit der PSNV auf administrativer und fachlicher Ebene befasst sind, kommen als Gäste hinzu.

Hervorgegangen ist die LüFAG aus dem Konsensus-Prozess in der PSNV, einem mehrjährigen Qualitätssicherungsprozess, der am 10. November sein 10-jähriges Jubiläum feiert. Beteiligt waren alle Behörden und Organisationen, die die PSNV in Deutschland verantworten und anwenden. Im Verlauf des Konsensus-Prozesses wurden bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Leitlinien formuliert. Die damalige Facharbeitsgruppe mit Delegierten der Innenministerien und Senate der Länder Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein konzentrierte sich dabei auf Empfehlungen „aus den Ländern für die Länder“, die in fünf der insgesamt 31 Leitlinien mündeten. Ziel war es, die PSNV auf Landesebene zu stärken und in die bestehenden Strukturen der Gefahrenabwehr einzubinden. Eine der fünf Leitlinien empfahl die „Einrichtung einer Landeszentralstelle oder die Berufung eines Landesbeauftragten für PSNV“. Nicht nur, aber besonders dies wurde eine Erfolgsgeschichte: Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern PSNV-Beauftragte, Ansprechpersonen oder -zentralstellen, in den überwiegenden Fällen über die Innenbehörde installiert (siehe Abbildung).