AlpenTex 2023:
Gemeinsame Übung der Bundeswehr und der Polizei zur Bewältigung eines terroristischen Großeinsatzes
Meldung
Um diese besonders herausfordernde Lage und vor allem die zivil-militärische Zusammenarbeit zu üben, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen so in der Realität stattfinden könnte, gibt es seit 2017 in Bayern die sogenannte Terror-Exercise Übungsreihe (kurz: TEX-Übungsreihe).
Die diesjährige TEX fand am 25. und 26.Juli in Füssen im Allgäu statt. Mit dabei waren in den Reihen der Übungsbeobachtenden auch drei Teilnehmende des BBK.
Terror-Exercice Übung im alpinen Raum
Das besondere an der diesjährigen Übung war, dass sie außerhalb von gesichertem Kasernengelände im alpinen Raum rund um dir Rohrkopfhütte oberhalb von Füssen stattfand.
Nachdem der erste Tag der Übung ohne Publikum stattgefunden hatte, begann der zweite Tag der Übung noch in der Allgäu-Kaserne in Füssen. Nach den einleitenden Grußworten gab es eine Einweisung in die Lage.
Bevor alle Teilnehmenden zur Rohrkopfhütte transportiert wurden, gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Leistungsschau über die unterschiedlichen Hilfeleistungsspektren von Bundeswehr, Polizei, Bergwacht, Feuerwehr und der Hilfsorganisationen zu informieren.
Im Gelände angekommen bot sich den Teilnehmenden eine eindrückliche Szenerie: Im alpinen Geländer unterhalb des Rohkopfes kam es zum Aufeinandertreffen der Terroristen und einer Einheit der Alpinpolizei. Nach einem Schusswechsel, bei dem drei der vier Polizisten zum Teil schwer verletzt wurden, zogen sich die Terroristen zurück. Zur Unterstützung bei der Verletztenversorgung und bei der weiteren Bewältigung der Lage rückte die Bundeswehr an.
Hintergrund
Die Zuständigkeit für ein solches Szenario läge zunächst bei der betroffenen Länderpolizei. Benötigt diese jedoch weitere personelle Unterstützung oder Unikatfähigkeiten, die nur die Bundeswehr vorhält, kann sie unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen diese um Unterstützung bitten.
Verfassungsrechtlich muss ein Einsatz der Streitkräfte im Inneren im Grundgesetz vorgesehen sein. Im Übungsszenario käme es zu einem Amtshilfeersuchen aufgrund eines "besonders schweren Unglücksfalles in einem Land".
Ziele der Übung
Im Vordergrund der Übung stand es, die Zusammenarbeit bei der Bewältigung eines gemeinsamen Einsatzes zwischen
- der Polizei,
- der Bundeswehr
- und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu üben.
Unter dem Aspekt lebensbedrohlicher Einsatzlagen soll die zivil-militärische Zusammenarbeit weiter beübt und gestärkt werden um so die jeweilige Handlungssicherheit zu erhöhen. So kann etwa auch die organisationsübergreifende Kommunikation trainiert und ein gesicherter Informationsfluss etabliert werden.
Für die Teilnehmenden des BBK war es besonders interessant, diese Art der zivil-militärischen Zusammenarbeit in der "Realität" zu beobachten. Zudem konnten wichtige Kontakte zu anderen Übungsteilnehmenden von Bundeswehr, Polizei, den Hilfsorganisationen, der Bergwacht und der Feuerwehr geknüpft werden.