Jubiläum: 70 Jahre Haager Konvention

Meldung

Am 14. Mai 1954, vor genau 70 Jahren, wurde in Den Haag die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von Deutschland und 36 weiteren Staaten unterzeichnet. Sie ist bis heute die wichtigste völkerrechtliche Grundlage zum Schutz von Kulturgütern im Krieg.

Das Bild zeigt eine Lupe, mit der farbige Mikrofilmaufnahmen fokussiert werden Quelle: BBK
Farbmikrofilm unter der Lupe

Was ist die Haager Konvention?

Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist ein völkerrechtlicher Vertrag.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Haager Konvention im Jahre 1967 ratifiziert. Die Ratifikation oder Ratifizierung ist ein juristischer Fachbegriff, der die völkerrechtlich verbindliche Erklärung eines zuvor unterzeichneten völkerrechtlichen Vertrags bestätigt.

Die Haager Konvention hat mittlerweile 135 Staaten als Vertragsparteien.

Die Konvention verfolgt das Ziel, schon zu Friedenszeiten bedeutsame Kulturgüter gegen absehbare Folgen eines bewaffneten Konflikts abzusichern.

Bedeutung der Haager Konvention: aktuell wie nie

Der russische Krieg gegen die Ukraine sowie der Konflikt im Nahen Osten führen uns die uneingeschränkte Bedeutung der Haager Konvention für die Gesellschaft auch 70 Jahre nach ihrer Unterzeichnung vor Augen.

Denn in vielen Kriegen und bewaffneten Konflikten hat sich gezeigt, dass die Zerstörung von Kulturgütern mutwillig oder aus strategischen Gründen im Sinne der psychologischen Kriegsführung geschieht.

Kulturgüter tragen eine starke Symbolik in sich und können für die Bevölkerung eine identitätsstiftende Funktion haben.

BBK hat Kulturgutschutz nach Haager Konvention als Aufgabe

Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt ihre Verpflichtung zum Schutz von Kulturgütern seit der Ratifizierung 1967 mit dem Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Der Schutz von Kulturgut wird zudem im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (kurz: ZSKG) als Aufgabe aufgeführt.

In Deutschland ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit weiteren Partnerorganisationen für die Durchführung der Maßnahmen nach der Haager Konvention zuständig.

So ist das BBK zum Beispiel für die bereits über 60 Jahre andauernde Bundessicherungsverfilmung der Landesarchive und des Bundesarchivs, sowie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz verantwortlich.

Das BBK bietet verschiedene Seminare an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung an, um Angehörige von kulturellen Einrichtungen und Bedienstete der Gefahrenabwehr gleichermaßen in Fragen des Kulturgutschutzes auszubilden.

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