Aufgaben des GMLZ
FAQ
Seit wann gibt es das GMLZ?
Vor dem Hintergrund der Terroranschläge des 11. September 2001 und dem Elbhochwasser 2002 setzte im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes ein neues Denken ein. Im Jahr 2002 beschloss die Innenministerkonferenz unter Beteiligung aller im Katastrophenschutz und Rettungswesen tätigen Behörden und Organisationen ein effizientes Krisenmanagement sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk galt dabei dem Informations- und Ressourcenmanagement bei großflächigen Schadenereignissen und Ereignissen von nationaler Tragweite. Dies war die Geburtsstunde des GMLZ.
Welche gesetzliche Grundlage hat das GMLZ?
§16 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) befasst sich mit der Unterstützung des Bundes für die Länder, insbesondere im Bereich der Koordination und dem Engpassressourcenmanagement. Das GMLZ nimmt auf Basis dessen als Fachlagezentrum im Bevölkerungsschutz die Aufgabe der einheitlichen Lagedarstellung und -prognose wahr und unterstützt die Länder auf Antrag bei der Vermittlung von Engpassressourcen.